Unsicher wegen Defibrillator-Kauf? Rechtliches und verborgene Unterschiede

Zögern Sie bei der Anschaffung eines Laiendefibrillators aus rechtlichen Befürchtungen? Diese sind unbegründet. Nie zögern, Leben retten! Kurz und bündig haben wir für Sie die rechtliche Situation in der Schweiz zum Einsatz von Defibrillatoren durch Laien zusammengestellt.

Was Sie bei Defibrillatoren sicher beachten sollten, sind Unterschiede, die sich erst auf den zweiten Blick zeigen.

1. Vergleichen Sie die Bedienungsanleitung

Wenn Ihnen die Hersteller und Modelle ähnlich scheinen: Im Detail basieren die Geräte auf unterschiedlichen Konzepten und Zielgruppen, dies zeigt sich in ihren Bedienungsanleitungen. Die wesentlichen Unterschiede im Detail.

2. Autorisierten Partner mit After-Sales-Care wählen

Revita AG, Betreiber von rettungskette.ch, bietet seit 2000 exklusiv Philips-Defibrillatoren in der Schweiz an. Als einziger von Philips autorisierter Schweizer Partner und dementsprechend mit Schweizer Service- und Garantieleistungen.

3. Bewährte Laien-Defibrillatoren wählen

Philips ist Weltmarktführer bei Laien-Defibrillatoren. Das weltweit meistverbreitete Modell – Heartstart HS1 – ist z.B. das einzige, das sogar in den USA von jedermann erworben werden darf. Sie können bedürfnisgerechte Modelle kaufen oder mieten.

4. Lassen Sie sich beraten

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Foto: Gerd Altmann/Pixabay